ÖDaF für faire Arbeitsbedingungen

Der Österreichische Verband für Deutsch als Fremdsprache*Zweitsprache (ÖDaF) unterstützt die Forderung nach adäquaten Arbeitsbedingungen für Deutschlehrkräfte in der Erwachsenenbildung.

 

Nicht nur im Rahmen der jährlichen Verhandlungen zum Kollektivvertrag für private Bildungseinrichtungen (BABE-KV), der für die Arbeits- und Gehaltsbedingungen vieler Deutschlehrkräfte in Deutschkursen der österreichischen Erwachsenenbildung konstitutiv ist, sind die Arbeitsbedingungen im Feld DaZ ein Thema.

 

Der ÖDaF, der die Professionalisierung und Qualitätssicherung im DaF/DaZ-Unterricht in Österreich als zentrales Anliegen vertritt, unterstützt die Forderung nach einer entschiedenen Verbesserung der Gehaltsverhältnisse im DaZ-Lehrberuf. Diese Forderung lässt sich überzeugend aus den vielfältigen professionellen Anforderungen im Berufsfeld ableiten:

 

Bei Deutschkursen handelt es sich um Kursformate, die eingehende Unterrichtsplanungen, intensive Vor- und Nachbereitungen sowie eine ständige Reflexion der Unterrichtspraxis und der pädagogischen Kommunikation mit Teilnehmer*innen, Kolleg*innen und Kurskoordinator*innen erfordern. Für öffentlich geförderte Kurse sind die Anforderungen in Österreich von Seiten der Fördergeber verbindlich beschrieben.

 

Für einen erfolgreichen DaZ-Unterricht sind weit über die unmittelbare Lehrtätigkeit im Unterricht hinausgehende sogenannte „unterrichtsbezogene Zusammenhangstätigkeiten“ gefordert. Sie lassen sich im Einzelnen folgenden Aufgabenbereichen zuordnen:

 

a) Unterrichtsplanung, Unterrichtsvor- und -nachbereitung

 

Von zentraler Bedeutung für jede Unterrichtseinheit ist die Unterrichtsplanung und -vorbereitung. Vor Beginn und während eines Kurses gilt es einen konkreten Lehr-Lernplan zu entwickeln und an die Bedürfnisse und Erfordernisse der jeweiligen Gruppe anzupassen. Die Nachbereitung des Unterrichts beinhaltet nicht bloß die kontinuierliche (Selbst-)evaluierung von durchgeführtem Unterricht, sondern auch die Betreuung sprachdidaktisch begründeter schriftlicher Sprachproduktionen und Übungen, d.h. Kommentierungs- und Korrekturarbeiten außerhalb der reinen Kurszeiten.

 

b) Pädagogische Kommunikation

 

Regelmäßige Teamsitzungen und (informelle) Arbeitsgruppen, in denen organisatorische Abläufe und Inhalte für den Unterricht diskutiert, koordiniert und gemeinsame Entscheidungen getroffen werden, stellen einen weiteren unterrichtsbezogenen Tätigkeitsbereich dar, ohne den professionelle Bildungsarbeit nicht gelingen kann.

 

c) Fortbildung- und Weiterbildung

 

Die Reflexion der eigenen Unterrichtspraxis und fachbezogene Weiterbildung zählt zu jenen beruflichen Verpflichtungen, denen Lehrkräfte in der Erwachsenenbildung typischerweise aus eigenem Bestreben nachkommen müssen, um dem vorausgesetzten Anforderungsprofil auf längere Sicht gerecht werden zu können.

 

d) Administrative Tätigkeiten

 

Die starke Verrechtlichung von staatlich geforderten und geförderten Deutschkursen hat den bürokratischen Aufwand zu deren Durchführung stark vergrößert. Vielfach gehen solche administrativen Aufgaben weit über die Dokumentation des Unterrichtsgeschehens und eine (schriftliche) Kommunikation über unterrichtsrelevante Belange hinaus. Sie werden aber in vielen Bildungseinrichtungen unbezahlt an DaF-/DaZ-Lehrkräfte übertragen.

 

Fazit und Forderungen

 

Nicht nur aus fachwissenschaftlicher Perspektive, sondern auch aufgrund der rechtlichen Bestimmungen, wie sie etwa für Deutsch-Integrationskurse gelten, ergibt sich zwingend, dass mit der unmittelbaren Lehrtätigkeit nur ein beschränkter Teil der Gesamtarbeitszeit von DaF*DaZ-Lehrkräften umschrieben wird. Für eine erfolgreiche Lehrtätigkeit ist vielmehr eine Vielzahl an unterrichtlichen Zusammenhangstätigkeiten vorauszusetzen.

 

Wir fordern daher, dass diese unterrichtlichen Zusammenhangstätigkeiten in allen Kollektiv- und Arbeitsverträgen für DaF-/DaZ-Lehrkräfte im Bereich der Erwachsenenbildung dezidiert berücksichtigt werden und davon ausgehend

 

a) faire Gehaltsschemata entwickelt werden, die den Qualifikationsvoraussetzungen, wie sie für DaZ-Lehrkräfte in Deutschkursen im öffentlichen Auftrag gesetzlich vorgeschrieben sind, entsprechen und den komplexen Anforderungen des Lehrberufs gerecht werden,

 

b) eine Obergrenze der wöchentlich leistbaren reinen Unterrichtseinheiten verbindlich festgelegt wird. Wissenschaftliche Erhebungen machen deutlich, dass eine Vollzeitstelle für Lehrkräfte 25 Unterrichtseinheiten pro Woche nicht überschreiten sollte, um das geforderte Maß an pädagogischer Professionalität sicherzustellen.

 

Der ÖDaF-Vorstand

vorstand@oedaf.at

https://www.oedaf.at

3

 

 

Thesen zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung im DaZ-Unterricht

 

Präambel

Die Thesen des ÖDaF zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung fassen unterschiedliche Parameter bezüglich Institutionen, Unterrichtenden und Lernenden zusammen und verstehen sich als Beitrag, die Diskussion um Qualitätsentwicklung im DaZ-Unterricht im öffentlichen und politischen Diskurs zu verankern.

 

Sie beruhen auf einem Verständnis von Qualität als ein Potenzial, situationsgerecht adäquate Lösungen für individuelle und gesellschaftliche Anforderungen anbieten zu können.

 

Qualitätsentwicklung begreifen wir dabei als einen partizipativen und kooperativen Prozess zur Erweiterung der Kompetenzen und Handlungs-spielräume aller involvierten Personen.
 

1. Kompetenz

Voraussetzung für Qualität im Unterricht ist das professionelle Agieren von Institutionen und Unterrichtenden. Unterrichtende sowie pädagogische und administrative MitarbeiterInnen von Institutionen benötigen zur Erfüllung ihrer Aufgaben adäquate fachliche, pädagogische, interkulturelle und soziale Kompetenzen. Die dafür erforderlichen Aus- und Weiterbildungen müssen bereitgestellt werden. Institutionen müssen dafür sorgen, dass nur entsprechend qualifiziertes Personal mit den anfallenden Aufgaben betraut wird.

 

2. Entwicklung

Institutionen und Unterrichtende sollen über aktuelle Entwicklungen in ihren Bereichen informiert sein und auch bereit sein, zu lernen und sich weiterzuentwickeln. Weiterbildung und Weiterentwicklung als Werte sollten daher von den Institutionen sowohl ideell als auch   mit den dafür erforderlichen Ressourcen unterstützt werden.

 

3. Reflexion

(Selbst)Reflexion und (Selbst)Evaluation des eigenen beruflichen Handelns sind eine wichtige Basis dieser Entwicklungsarbeit. Institutionen sollten daher entsprechende Reflexions-, Evaluations- und Feedbackmöglichkeiten anbieten und die Ziele der Evaluation, der Reflexion und des Feedbacks offen darlegen. Unterrichtende sollten ebenfalls bereit sein, ihre Reflexions- und Evaluationsergebnisse zu kommunizieren.

 

4. Vernetzung

Entwicklung und Reflexion benötigen den kontinuierlichen kooperativen und kollegialen Austausch mit anderen - auf institutioneller wie individueller Ebene. Dafür bedarf es entsprechender Kooperations- und Vernetzungsmöglichkeiten, die sowohl innerhalb von Institutionen als auch zwischen Institutionen sowie auf übergreifender Ebene (z.B. durch den ÖDaF) angeboten werden sollten.

 

5. Kommunikation

Qualitätsentwicklung und -sicherung braucht Kommunikation zwischen allen Beteiligten – dazu sind Räume und Kanäle zu schaffen, um diese Kommunikation   zwischen Institutionen, Unterrichtenden und Lernenden zu gewährleisten. Im Sinne einer möglichst hohen Partizipation ist bei der Gestaltung der Kommunikation darauf zu achten, dass sich die involvierten Personen daran beteiligen wollen, beteiligen dürfen und beteiligen können.

 

6. Transparenz

Institutionen und Unterrichtende sollten sich der Werte, Ziele und Strategien, die ihrer Arbeit zugrunde liegen, bewusst sein und diese offen legen. Das erfordert seitens der Institutionen die Existenz eines gemeinsam erarbeiteten, intern und extern kommunizierten Leitbilds sowie der Transparenz über die eigenen Strukturen und Angebote. Die Institution und ihre MitarbeiterInnen sollten sich in einem kontinuierlichen Prozess mit dem Leitbild und den Organisationsstrukturen auseinandersetzen. Unterrichtende sollten sich ihres eigenen Unterrichtsansatzes bewusst sein, diesen laufend reflektieren und allenfalls neuen fachlichen Erkenntnissen und (gesellschaftspolitischen) Veränderungen anpassen. Sie sollen sich darüber aktiv und professionell in die Diskussion einschalten.

 

7. Ressourcen

Um den Anforderungen eines zielgruppengerechten und pädagogisch wertvollen Unterrichts gerecht zu werden, müssen entsprechende Sachressourcen (Infrastruktur, Lern- und Lehrmaterialien, ...) und Personalressourcen (z.B. BeraterInnen, SozialarbeiterInnen ...) in ausreichender Form zur Verfügung gestellt und allen Beteiligten zugänglich gemacht werden. Die Institution sollte daher Lernende und Unterrichtende informieren, in welchem Ausmaß die zur Verfügung stehenden Ressourcen genützt werden können.

Für den Unterricht müssen von Institutionen bzw. Unterrichtenden hochwertige und zielgruppenadäquate Materialien zur Verfügung gestellt werden.

 

8. Faire Arbeitsbedingungen

Das Recht auf faire Arbeitsbedingungen ist ein wesentlicher Beitrag zur Qualität. Dies beinhaltet insbesondere eine angemessene Entlohnung für die geforderten Kompetenzen und Leistungen. Institutionen sollen Initiative zeigen, die soziale Situation ihrer Unterrichtenden abzusichern. Beides sollte als Kriterium bei der Planung und Gestaltung von Bildungsmaßnahmen berücksichtigt werden und durch entsprechende (öffentliche) Finanzierungen und Beschäftigungsverhältnisse sichergestellt werden.

 

9. Sprachen- und bildungspolitisches Bewusstsein

Institutionen und Unterrichtende sollen sich des gesellschaftlichen Kontexts bewusst sein, in dem sich Zweitsprachunterricht befindet, der ihr Handeln beeinflusst und auf den ihr Handeln auch zurückwirkt, und ihre Handlungen und Entscheidungen verantwortungsvoll daran orientieren. Dies heißt auch, jeder Form von Diskriminierung aktiv entgegenzutreten.

 

Die Thesen finden Sie zum Download hier.

Abonnieren Sie unseren
Newsletter

"Ziel jedes sprachenpolitischen Engagements ist die Förderung der Mehrsprachigkeit. Dies schließt die Durchsetzung einer Sprache auf Kosten anderer Sprachen aus."

- Strobler Thesen 

Der ÖDaF ist Mitglied des IDV

Der ÖDaF ist Mitglied des ÖSKO

ÖDaF
Österreichischer Fachverband für Deutsch
als Fremdsprache/Zweitsprache
c/o Fachbereich Deutsch
als Fremd- und Zweitsprache
Institut für Germanistik
Universität Wien
Universitätsring 1
A - 1010 Wien

Bankverbindung (lautend auf ÖDaF):
P.S.K. - BLZ: 60000
Kto.Nr.: 7.963.205
BIC: BAWAATWW
IBAN: AT79 6000 0000 0796 3205
Darstellung: