Bis 28. Jänner 2011 lag ein Gesetzesentwurf zur Begutachtung vor, der eine Änderung der Integrationsvereinbarung, die Anhebung des geforderten Sprachniveaus (von derzeit A2 auf B1) für Daueraufenthalt und Einbürgerung sowie den Nachweis von A1-Kenntnissen vor Zuzug vorzieht.
Der ÖDaF steht diesen Plänen kritisch gegenüber und hat eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf verfasst.
Stellungnahme ÖDaF
Stellungnahme Netzwerk Sprachenrechte