Stellungnahme zum Integrationsgesetz (7.3.2017)

 

Präambel

 

Der ÖDaF stuft auf Basis seiner fachlichen Expertise im Bereich Deutsch als Zweitsprache die zunehmende Instrumentalisierung von Sprachprüfungen in der Integrationspolitik als höchst besorgniserregend ein. Wir halten es grundsätzlich für problematisch, den Aufenthaltsstatus von Sprachprüfungen abhängig zu machen (vgl. dazu auch unsere Stellungnahme vom 6.2.2017 und vom Jänner 2011:

 

Stellungnahme für bewältigbare Bedingungen für Studierende aus Drittstaaten und gegen die Vermengung von Deutschkenntnissen und Aufenthaltstitel (06.02.2017)

 

Stellungnahme zum Entwurf des Bundesgesetzes, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Asylgesetz 2005 und das Staatsbürgerschaftgesetz 1985 geändert werden (GZ: BMI-LR 1355/0007_III/1/c/2010 vom 9.12.2010) 

 

Darüber hinaus sehen wir grundlegende Schwächen im Konzept von Wertekursen. Wir betrachten es als nicht wünschenswert, dass die „Wertekurse“ und damit verbundene Prüfungsteile nun über den Weg von Gesetzesänderungen eine Bedeutung erlangen sollen, die sie auf Basis von seriöser fachlicher Expertise im Bereich Deutsch als Zweitsprache nicht erlangen würden.

 

Zum Gesetzesentwurf


Bezugnehmend zum oben genannten Gesetzesentwurf sprechen wir uns explizit gegen eine
Werteprüfung und somit auch gegen eine Verbindung von Sprachprüfungen mit Werteprüfungen
aus. Eine solche Verbindung würde standardisierte und international anerkannte Sprachprüfungen
– wie beispielsweise jene des staatlich initiierten Prüfungsanbieters ÖSD
(Österreichisches Sprachdiplom Deutsch) für die Integrationsprüfung entwerten.
Qualifizierte und allgemein anerkannte Anbieter von Sprachprüfungen würden auf diesem
Wege gezwungen, sich aus dem Bereich der Integrationsprüfungen entweder zurückzuziehen
oder einen „Werteteil“ in ihre Prüfungen zu implizieren, was aufgrund der
kulturalistischen und didaktisch fragwürdigen Konzeption der „Wertekurse“ aus fachlicher
Sicht aber abzulehnen ist.

 

Wir halten es für wichtig, dass für den Sprachteil der Integrationsprüfung weiterhin auch die
standardisierten und international anerkannten Prüfungen auf den Niveaustufen A2 und B1
als erforderlicher Sprachkenntnisnachweis für den Sprachteil des Moduls 1 (A2) bzw. den
Sprachteil des Moduls 2 (B1) anerkannt und entsprechend im Bundesgesetz berücksichtigt
werden.

 

Fazit
Aus o.g. Gründen lehnen wir eine „Werteprüfung“ also ab. Sollte sie aber tatsächlich als
verpflichtender Teil der Integrationsprüfung eingeführt werden, empfehlen wir dringend, dass
die einzelnen Prüfungsteile (Sprachkenntnisse und „Werte“) zumindest getrennt voneinander
abgelegt werden können und somit der Nachweis der positiven Absolvierung einer
Deutschprüfung – zusätzlich zu den im Gesetzesentwurf genannten Nachweisen des
Österreichischen Integrationsfonds – auch durch Zeugnisse von jeweils unterschiedlichen
qualifizierten und allgemein anerkannten Anbietern erbracht werden kann.


Mit freundlichen Grüßen


Der ÖDaF-Vorstand


Dr.in Sabine Dengscherz (Präsidentin)
Dr.in Doris Reininger (Vizepräsidentin)
Mag. Denis Weger (Kassier)
Mag.a Lydia Moschinger (Kassierstellvertreterin)
Mag.a Anne Pritchard-Smith (Schriftführerin)
Mag.a Sandra Reitbrecht (Schriftführerinstellvertreterin)

 

Download der Stellungnahme als pdf-Datei

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